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BFH, 27.05.1964 - I 372/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71
Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung - …
Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (Urteile des BFH vom 2. November 1962 VI 284/61 S, BFHE 76, 270, BStBl III 1963, 96, vom 13. Mai 1964 VI 265/62, StRK, Einkommensteuergesetz § 11, Rechtsspruch 55, und vom 17. Mai 1964 I 372/60, StRK, Einkommensteuergesetz § 4, Rechtsspruch 691).Eine "Enteignung" nach dem Vortrag des Klägers wird nicht dadurch herbeigeführt, daß die Anerkennung der Rückzahlungsbeträge im Jahre 1968 sich steuerlich mangels entsprechender Einnahmen nicht so günstig auswirkt wie 1966 (vgl. BFH-Urteil I 372/60).